Mediation Freiburg
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Ablauf von Mediation


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Ablauf von Mediation

Vorbereitung und Entscheidung zur Mediation

Erstgespräch Ausarbeitung der zur Verhandlung anstehender Regelungspunkte Bedürfnisse und Interessen werden sichtbar gemacht Konflikte und Probleme werden bearbeitet Mediationsvereinbarung

1. Orientieren
2.Rahmenbedin-     gungen klären 3. Grundregeln     aushandeln
4.Prozessverlauf     erläutern
5. Mediations-     kontrakt



1. Feststellung der     Sachverhalte
2. Themensammlung
    (z.B.Unterhalt,Ver-
    mögen,Sorgerecht) 3. Problematische     Punkte werden     analysiert




1.Aufdecken der     bestehenden     Konfliktmuster 2. Unterstützung     die eigene     Wirklichkeit     zu erkennen
3. Hilfe, die An-     sichten der     anderen Seite     zu verstehen

1.Entwickeln von     Lösungsoptionen 2. Juristische     Beratung
3. Bewertung der     Optionen
4. Lösungen aus-     wählen und     verhandeln



1. Vereinbarung     entwerfen
2. Überprüfung durch     Parteien, Rechtsanwälte     und andere Fachleute
3. Unterzeichnung und     Umsetzung





Im ersten Beratungsgespräch haben Sie erst einmal die Gelegenheit uns und die Räumlichkeiten kennen zu lernen. Wir werden Ihnen das Mediationsverfahren und unserer Rolle innerhalb dessen ausführlich erklären. Sie werden die Gelegenheit haben Fragen zu stellen. Die Rahmenbedingungen (Dauer, Kosten etc.) werden besprochen und die notwendige Basisinformation wird erhoben. Dann werden die strittigen Punkte, die in der Mediation verhandelt werden sollen, gesammelt. Es wird besprochen, ob eventuell eine Übergangsregelung erarbeitet werden soll. Wenn wir zusammen geklärt haben, ob Mediation, dass in der momentanen Situation geeignete Verfahren ist wird ein Termin vereinbart und die relevanten Formulare werden verteilt.

Voraussetzung für die Verhandlung ist, dass beide Partner anerkennen, dass sie Probleme miteinander haben, darin übereinstimmen, dass diese Streitpunkte gelöst werden müssen und beide bereit sind, sich auf einen Prozess einzulassen, der zu einer Beilegung der Streitigkeiten führen soll (Gulliver 1979). Wenn beide Parteien die Konfliktsituation anerkannt haben und sich für die Mediation als Weg der Konfliktregelung entschieden haben beginnt der eigentliche Mediationsprozess.